Krankenpflege
Häusliche ambulante Krankenpflege
Beantragung, Bewilligung, Bezahlung der häuslichen / ambulanten Krankenpflege:
Die häusliche Krankenpflege und medizinische Behandlungspflege wird in der Regel vom Arzt verordnet und bei der Krankenkasse beantragt. Nach Bewilligung durch die Krankenkasse ist eine direkte Abrechnung des Pflegedienstes möglich. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten pro Verordnung 10,00 € in Rechnung. Außerdem muss der Versicherte für die ersten 28 Tage im Jahr einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten an die Krankenkasse zahlen (unter Berücksichtigung des gesetzlich geregelten Zuzahlungsbetrages bis zum Erreichen der Befreiungsgrenze).
Sollte nach Ablauf einer Verordnung eine Weiterverordnung fällig werden, muss der Versicherte diese drei Tage vor Ablauf bei der Krankenkasse einreichen.
Sollten sie mit uns einen Arzt- / Apothekenservice vereinbart haben, kümmern wir uns selbstverständlich um die erforderliche Weiterverordnung.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege:
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege und medizinische Behandlungspflege besteht nicht, sofern der Versicherte die erforderlichen Maßnahmen selbst durchführen oder eine im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann.
Auf Haushaltshilfe besteht ein Anspruch, wenn im Haushalt Kinder unter 12 Jahren leben, deren Versorgung durch Krankheit der/des Versicherten nicht mehr gewährleistet ist.
Der Bedarf muss durch die Diagnose begründet sein.
Leistungen der häuslichen Krankenpflege:
- Grundpflege (Körperpflege, Krankenbeobachtung, Prophylaxen, Betten und Lagern)
Diese Leistung wird nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt abgekürzt oder vermieden wird und wenn zusätzlich eine medizinische Behandlungspflege erforderlich ist. - Wundversorgung
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Medizinische Wickel
- Medizinische Einreibungen
- Dekubitusbehandlung
- Insulininjektionen
- Blutzuckerkontrolle
- Blutdruckkontrolle
- Verabreichung von Medikamenten
- Verabreichung von Augentropfen
- Verabreichung von Injektionen
- Katheterwechsel
- Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
- Anlegen und Überwachen von subcutanen Injektionen
- Pflege von PEG- Sonden
- Einläufe
- Spülungen
Haben Sie weitere Fragen? Die Häusliche Krankenpflege Rosenkranz – Ihr kompetenter Ansprechpartner und Pflegedienst in Sachen Krankenpflege, Pflegeversicherung und psychiatrischer Pflege – berät Sie gerne!